Kartoffeln vom Ederer Hof - nach der Ernte nicht behandelt

Nach der Ernte nicht behandelt

Laut Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, gibt es gesetzlich verpflichtende Kennzeichnungselemente für Speisekartoffel, unter anderem

Angabe der Behandlung mit keimhemmenden Mitteln

Wurden Kartoffeln nach der Ernte zum Zweck der Haltbarmachung mit Chlorpropham, Imazalil und Thiabendazol behandelt, so muss dies bei der Abgabe an den Verbraucher gemäß § 3 b der Rückstands-Höchstmengenverordnung (RHmV)6 durch die Angabe "nach der Ernte behandelt" kenntlich gemacht werden.

Um Sie das ganze Jahr über mit frischen Kartoffeln versorgen zu können, haben wir in ein Kühllager investiert.

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